GARANTIE UND ANSPRÜCHE
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GARANTIE
Der Verkäufer erklärt, dass alle in die Produkte eingearbeiteten Materialien von der geforderten Qualität sind. Der Käufer hat die Produkte haushaltsüblich und gemäß den Anweisungen des Verkäufers zu verwenden. Die Garantie gilt nicht für Produkte, die während des Transports beschädigt wurden, der nicht vom Verkäufer durchgeführt wurde, aufgrund einer unsachgemäßen Montage (Montage, die nicht von den Mitarbeitern von „MAX Prozori i vrata“ GMBH durchgeführt wurde). ) oder unter Bedingungen verwenden, die den Anweisungen zur Handhabung und Wartung widersprechen. Gewährleistung für die Qualität der ausgeführten Arbeiten und die Funktionsfähigkeit der eingebauten Produkte: 24 Monate ab Abschluss der Arbeiten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Garantie auf die Qualität der eingebauten Materialien: 10 Jahre Garantie auf die Qualität der weißen PVC-Profile; 5 Jahre Garantie auf die Qualität von PVC-Profilen in anderen Farben; 10 Jahre Garantie auf die Form und Qualität der Aluminiumprofile und die Qualität des Oberflächenschutzes; 5 Jahre Garantie auf die Farbstabilität der Außenfläche des Kunststoff-Rolloprofils; 10 Jahre Garantie auf die Qualität und Funktionalität der eingebauten in Hardware; 10 Jahre Garantie auf Wärmedämmung und gehärtetes Glas bei vertikaler Verglasung und 5 einjährige Garantie bei Schrägverglasung; 5 Jahre Garantie gegen Kondenswasserbildung im Glas; 2. Jahr Garantie auf alle elektrischen Antriebe, Automatisierung, Sensoren und andere elektrische Teile und Geräte für Türen, Fenster, Sektionaltore und Jalousien. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob er die mangelhafte Ware durch eine neue ersetzt oder ob er sich um die Beseitigung von Fehlern an der Originalware kümmert. Die Ware unterliegt nicht der Garantie im Falle unsachgemäßer und unsachgemäßer Nutzung oder danach verursachter Sachschäden die Übergabe der Ware erfolgt ist. Ein Einwand des Käufers wegen der Gewährleistung entfällt, soweit der Käufer selbst Eingriffe, Reparaturen oder Reparaturversuche vornimmt, sowie wenn ein unbefugter Dritter dies vornimmt. Der Verkäufer Garantien für von ihm selbst durchgeführte Reparaturen. Ist der Verkäufer zu einer weiteren Schadensersatzleistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder erweist sich seine Nachbesserung zum dritten Mal als erfolglos, ist der Käufer berechtigt, vom Vertragsverhältnis zurückzutreten und eine Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen .
Als Hindernisse für die Erfüllung der Vertragspflichten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, gelten Umstände wie höhere Gewalt, Maßnahmen staatlicher Behörden und sonstige Ereignisse, die nicht verhindert, beseitigt oder vermieden werden können, also Situationen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat. Der Mangel an Rohstoffen auf dem Weltmarkt gilt als höhere Gewalt. Für den Fall, dass die Erfüllung vertraglicher Pflichten durch solche Umstände erschwert oder unmöglich wird, endet die Verpflichtung in dem Zeitraum, in dem ihre Erfüllung erschwert oder unmöglich wird, d. h. wenn die daraus resultierenden Umstände nicht verhindert, beseitigt oder vermieden werden konnten. Solche Umstände befreien den Verkäufer während dieser Zeit von der Erfüllung seiner Verpflichtungen und der Haftung für Schäden wegen Nichterfüllung der Vertragspflichten. Die Partei, die das Recht auf die Unmöglichkeit der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen geltend macht, muss das Vorliegen solcher Umstände beweisen, die ihre Verantwortung ausschließen, und die Gegenpartei darüber informieren, d. h. sobald er vom Eintritt solcher Umstände erfährt.
Ebenso muss die Partei die Gegenpartei über die Beendigung der Umstände informieren, die zur Unmöglichkeit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen geführt haben. Wird die Gegenpartei nicht ordnungsgemäß oder unverzüglich benachrichtigt, haftet die Partei, die sich auf die Unmöglichkeit der Leistung beruft, auf Schadensersatz. Der Verkäufer haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis, wenn die Leistungsverzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit, einschließlich, ohne Einschränkung, die Unfähigkeit von Lieferanten, Subunternehmern und Spediteuren oder Verkäufern, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, vorausgesetzt, dass der Verkäufer unverzüglich eine schriftliche Mitteilung mit vollständigen Einzelheiten des Vorfalls und der Gründe übermittelt. Die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen verlängert sich um den durch den Eintritt solcher Gründe entgangenen Zeitaufwand, soweit weiterhin ein Interesse der Vertragsparteien besteht.
BESCHWERDE
Der Kunde kann die Bestellung stornieren:
- innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung/Auftragsbestätigung.
In diesem Fall hat der Käufer Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung.
- innerhalb von 4 bis 6 Tagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung/Auftragsbestätigung.
Im vorgenannten Fall ist der Käufer verpflichtet, 50 % der Kosten in Höhe des Wertes des unterzeichneten Vertrages/Angebots zu tragen
Wenn der Kunde die Bestellung 7 oder mehr Tage nach Vertragsunterzeichnung/Bestellbestätigung storniert, ist er verpflichtet, die gesamten Kosten aus dem Vertrag/Angebot zu zahlen.
oder aufgrund grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Einwendungen des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, ausgeschlossen.
